vom 28. Juli 1951 Präambel DIE HOHEN VERTRAGSCHLIESSENDEN TEILE IN DER ERWÄGUNG, dass die Satzung der Vereinten Nationen und die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung angenommene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte den Grundsatz bestätigt haben, dass die Menschen ohne Unterschied die Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen sollen, IN DER ERWÄGUNG,
Weiterlesen…Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
