Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ vom 28. Juli 1951. Diese Flüchtlingskonvention ist in Deutschland mit Gesetz vom 1. September 1953 verkündet worden (BGBl. II S. 559) und am 22. April 1954 in Kraft getreten gemäß Bekanntmachung des Bundesaußenministers vom 25. April 1954 (BGBl.
Weiterlesen…Rechte und Pflichten nach der Genfer Flüchtlingskonvention – ein Überblick
